In der Schweiz gibt es kantonale Krebsregister und ein Kinderkrebsregister. An diese Krebsregister melden Ärztinnen und Ärzte, Spitäler und Labore Informationen zur Art, Ausbreitung und Behandlung von Tumorerkrankungen. Dabei sammeln und erfassen die Krebsregister nur Daten, die durch das Krebsregistrierungsgesetz (KRG) oder ein kantonales Gesetz vorgegeben sind. 


Die kantonalen Krebsregister

Die kantonalen Krebsregister sammeln Informationen zu Tumorerkrankungen erwachsener Personen ab 20 Jahren in ihrem Zuständigkeitsgebiet. Sie leiten die Daten einmal pro Jahr an die Nationale Krebsregistrierungsstelle weiter. Dabei wird der Bezug zur Person (Name, Adresse, Versichertennummer) entfernt.


Das Kinderkrebsregister

Das Kinderkrebsregister sammelt schweizweit Informationen zu Tumorerkrankungen von Kindern sowie Jugendlichen unter 20 Jahren und wertet diese aus. Das Kinderkrebsregister schickt seine Daten einmal pro Jahr an die zuständigen kantonalen Krebsregister, welche wiederum alle Daten an die NKRS weiterleiten.


Die Nationale Krebsregistrierungsstelle

Die Nationale Krebsregistrierungsstelle prüft, ob die in den Krebsregistern erhobenen Daten korrekt und vollständig sind. Anschliessend bereitet die NKRS die Daten für die Weiterverarbeitung (z. B. für das Bundesamt für Statistik und die Forschung) vor und wertet sie auf nationaler Ebene aus. 

Die Funktionsweise der Krebsregistrierung und der Erkenntnisvermittlung

Die Funktionsweise der Krebsregistrierung und der Erkenntnisvermittlung