Entwickelt wurde das «Austauschformat KRG» vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) nach dem Vorbild der Datenerfassung beim elektronischen Patientendossier (EPD). Grundlage bildet der international verwendete FHIR-Standard beim Datenaustausch zwischen Softwaresystemen im Gesundheitswesen.

Wichtig: Meldepflichtige Personen oder Institutionen senden ihre Daten jeweils an das entsprechende kantonale Krebsregister oder an das Kinderkrebsregister. Die NKRS nimmt keine Daten von meldepflichtigen Personen oder Institutionen entgegen.

IT-Fachpersonen meldepflichtiger Institutionen sowie Softwarehersteller finden eine Einführung in das «Austauschformat KRG» sowie sämtliche Informationen bezüglich der Anwendung auf der Webseite des BAG. Es besteht auch die Möglichkeit, eigene im «Austauschformat KRG» angelegte Testdateien beim BAG untersuchen zu lassen.