Identifizierende Personendaten liegen nur in den kantonalen Krebsregistern und im Kinderkrebsregister vor. Die Nationale Krebsregistrierungsstelle verfügt nicht über identifizierende Personendaten (Name, Adresse, AHV-Nummer etc.). Wenn besondere Gründe vorliegen, können Krebsregisterdaten auch mit Informationen zur Person für Forschungsprojekte verwendet werden. Voraussetzung ist dabei die Einwilligung der betroffenen Person oder die Bewilligung durch eine Ethikkommission.

Anfragen für bewilligungspflichtige Daten sind an die kantonalen Krebsregister oder ans Kinderkrebsregister zu richten.

Ausgewählte Datenflüsse bei der Krebsregistrierung

Ausgewählte Datenflüsse bei der Krebsregistrierung