Seit dem 1. Januar 2020 sind das Krebsregistrierungsgesetz (KRG; SR 818.33) und die dazugehörige Verordnung (KRV; SR 818.331) in Kraft. Das nationale Gesetz regelt den Patientenschutz, die Meldepflicht für Krebserkrankungen, die Verwendung der AHV-Nummer als Personenidentifikator sowie die Standardisierung des Datensatzes, der Registrierung und der Datenübermittlung.

Der Zweck des KRG liegt in der Verbesserung der Datengrundlage für die Beobachtung der Entwicklung von Krebserkrankungen. Die erfassten Daten dienen auch der Erarbeitung, der Umsetzung und der Überprüfung von Präventions- und Früherkennungsprogrammen, der Evaluation der Versorgungs-, Diagnose- und Behandlungsqualität sowie der Unterstützung der Versorgungsplanung und der Forschung.