Ihr Recht auf Widerspruch

Betroffenen einer Krebserkrankung steht es zu, jederzeit Widerspruch gegen die Erfassung ihrer Daten im Krebsregister einzulegen. Ein Widerspruch gegen die Registrierung ist lebenslang und in der ganzen Schweiz gültig. Der Widerspruch kann jederzeit auch wieder zurückgezogen werden. Wichtig: Ein Widerspruch hat keinen Einfluss auf die medizinische Behandlung.

Daten über eine Krebserkrankung werden beim Krebsregister frühestens drei Monate nach Eingang der Meldung registriert. Damit ist gewährleistet, dass Patientinnen und Patienten genügend Zeit haben, sich zu überlegen, ob sie ihre Daten dem Register zur Verfügung stellen wollen. 

Bei einem Widerspruch innerhalb von drei Monaten nach der Meldung werden die Daten nicht erfasst, sondern direkt vernichtet. Bei einem Widerspruch, der erst nach dieser dreimonatigen Frist eingeht, werden die Informationen zur Person umgehend gelöscht. Einzig die Informationen zur Erkrankung bleiben im Register erhalten. In beiden Fällen werden ab Eingang des Widerspruchs keine weiteren Daten erfasst. Dies gilt auch, wenn die betroffene Person in einen anderen Kanton umzieht oder später an einem weiteren Tumor erkrankt (schweizweite und lebenslange Gültigkeit eines Widerspruchs). Es besteht die Möglichkeit, auch vorbeugend Widerspruch gegen die Registrierung von Daten einer Krebserkrankung einzulegen.

Vorgehen beim Widerspruch

Der Widerspruch erfolgt schriftlich per Formular. 

Widerspruchsformular

04.05.2022

PDF (353 KB)

Das ausgefüllte und unterschriebene Formular zum Widerspruch kann per Post oder E-Mail an ein kantonales Krebsregister (z. B. Krebsregister des Wohnkantons) oder bei Betroffenen unter 20 Jahren an das Kinderkrebsregister geschickt werden.

Alternativ kann der Widerspruch auch per unterschriebenem Brief (ohne Formular) erfolgen. Folgende Angaben sind dabei zwingend notwendig: Name und Vorname, Adresse, Geburtsdatum, AHV-Nummer und Datum des Widerspruchs. Die Angabe zu den Gründen für den Widerspruch ist freiwillig.

Der Widerspruch gegen die Registrierung von Daten einer Krebserkrankung wird schriftlich durch das zuständige kantonale Krebsregister bestätigt.

Das Widerspruchsrecht

Das Widerspruchsrecht

Ausführliche Informationen zu den Patientenrechten

Ausführliche Informationen zu den Patientenrechten finden Sie auch auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).

Patientenrechte in der Krebsregistrierung