Informationspflicht

Die Patienteninformation ist ein wesentlicher Bestandteil des Meldevorgangs. Patientinnen und Patienten müssen mündlich und schriftlich über die Registrierung informiert werden.

Wer informiert?

Diejenige ärztliche Fachperson, welche die Diagnose eröffnet, informiert die Patientin, den Patienten oder die gesetzliche Vertretung der betroffenen Person bei jedem neuen Tumor über die Registrierung und dokumentiert das Datum der Information.

Wie wird informiert?

Die Information erfolgt mündlich und schriftlich. Mündlich ist die Patientin oder der Patient über die Weitergabe ihrer oder seiner Daten ans zuständige Krebsregister und das Recht auf Widerspruch zu informieren. Für die schriftliche Information stellt die Nationale Krebsregistrierungsstelle Broschüren in 14 Sprachen sowie in einfacher Sprache zur Verfügung. Bestellbar sind die gedruckten Broschüren in den drei Landessprachen Deutsch, Französisch und Italienisch sowie in englischer Sprache. In leicht verständlicher Sprache ist die Broschüre in Deutsch, Französisch und Italienisch gedruckt erhältlich. Sämtliche Sprachversionen stehen als PDF zum Download zur Verfügung.

Wann wird informiert?

Es liegt im Ermessen der ärztlichen Fachperson, festzulegen, wann der geeignete Zeitpunkt für die Information ist. Die Information über die Krebsregistrierung sollte jedoch möglichst zeitnah nach der Übermittlung der Diagnose erfolgen. 

Worüber wird informiert?

Es muss über die Meldung von Daten an das zuständige kantonale Krebsregister, den Zweck der Krebsregistrierung sowie das Recht auf Widerspruch informiert werden. Ob ein Widerspruch eingelegt wird, liegt nur im Ermessen der Patientin, des Patienten oder der gesetzlichen Vertretung der betroffenen Person. Die Patientin oder der Patient muss den Widerspruch schriftlich bei einem Krebsregister einreichen.

Weshalb wird informiert?

Die Information einer betroffenen Person oder ihrer gesetzlichen Vertretung über die Krebsregistrierung sowie die Dokumentation und Meldung des Informationsdatums dient der Wahrung der Patientenrechte gemäss Krebsregistrierungsgesetz.

Patienteninformation in Druckform bestellen

Die gedruckte Broschüre auf Deutsch, Französisch, Italienisch und Englisch kann kostenfrei bei Migesplus (Schweizerisches Rotes Kreuz) bestellt werden.

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