Bei der Diagnose einer Krebserkrankung, einer Krebsvorstufe und bestimmter gutartiger Tumore (z. B. im Gehirn) werden Informationen zu diesem Tumor an das Register des Wohnkantons der betroffenen erwachsenen Person und bei Kindern und Jugendlichen an das nationale Kinderkrebsregister in Bern gemeldet. 

Indem Betroffene ihre Daten der Krebsregistrierung zur Verfügung stellen, leisten sie einen wichtigen Beitrag zur möglichst vollzähligen Erfassung aller Erkrankungsfälle. Sie helfen mit, die Versorgung für alle zu verbessern, die Erkrankungen besser zu verstehen und den Krebs besser zu bekämpfen.

Der Umgang mit den Daten einer Krebserkrankung ist gesetzlich streng geregelt. Behandelnde Ärztinnen und Ärzte sind gesetzlich verpflichtet, Informationen zum Tumor an das Krebsregister zu melden und Betroffene über diese Weiterleitung der Daten zu informieren. Betroffene haben das Recht, eigene Daten jederzeit einzusehen und gegen die Registrierung der Daten Widerspruch einzulegen.