Betroffene können sich an das Krebsregister des Kantons wenden, in dem sie wohnhaft waren, als die Diagnose gestellt wurde. Für die Dateneinsicht bei Kindern und Jugendlichen kontaktieren Betroffene das Kinderkrebsregister.
Ihr Recht auf Dateneinsicht
Betroffenen einer Krebserkrankung steht es zu, die eigenen Daten im Krebsregister einzusehen.
Ausführliche Informationen zu den Patientenrechten
Ausführliche Informationen zu den Patientenrechten finden Sie auch auf der Webseite des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).
Patientenrechte in der Krebsregistrierung