Information von Patienten und Angehörigen über die Registrierung von Krebserkrankungen

Die Nationale Krebsregistrierungsstelle und das Kinderkrebsregister sind für die nationale Gesundheitsberichterstattung verantwortlich. Die Gesundheitsberichterstattung enthält bewertende Betrachtungen der krebsbezogenen Gesundheit in der Schweiz mit dem Ziel, allfällige Empfehlungen auszusprechen, wie z.B. die Evaluation der Diagnose‐ und der Behandlungsqualität. Die Nationale Krebsregistrierungsstelle sowie das Kinderkrebsregister übermitteln die Krebsdaten, die für das nationale Krebsmonitoring nötig sind, an das Bundesamt für Statistik.

Sie als Patientin, oder Patient bzw. als gesetzliche Vertretung (z.B. Eltern) haben das Recht über die Krebsregistrierung informiert zu werden und allenfalls Widerspruch einzulegen. Sie haben auch das Recht, Auskunft über die registrierten Daten zu erhalten. ➝ Direkt zu den Formularen

Die Nationale Krebsegistrierungsstelle (NKRS), das Kinderkrebsregister (KiKR) und das Bundesamt für Statistik (BFS) werten die gesammelten Informationen aus der ganzen Schweiz aus und informieren regelmässig die Schweizer Bevölkerung, Ärztinnen und Ärzte, Politikerinnen und Politiker wie auch Forscherinnen und Forscher über das Krebsgeschehen in der Schweiz. Die gesammelten Daten werden u.a. für die Nationale Krebsstatistik und die Gesundheitsberichtserstattung für Krebserkrankungen genutzt.