Austauschformat KRG

Informationen «Austauschformat KRG» (April 2020)

Am 1. Januar 2020 trat das neue Krebsregistrierungsgesetz (KRG) in Kraft.

Das Austauschformat definiert den technischen und semantischen Standard für die Datenmeldung ans Krebsregister. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur technischen und semantischen Interoperabilität und somit zur effizienten Umsetzung der Meldepflicht und der Datenverarbeitung unter dem Krebsregistrierungsgesetz geleistet.

Falls Sie mit dem «Austauschformat KRG» noch nicht vertraut sind, empfehlt sich als Einführung die Lektüre des ersten Teils der folgenden Dokumentation: Link

Inhalt

  1. Spezifikation «Austauschformat KRG»
  2. Testing
  3. Standard Datenübermittlung
  4. Zeitplan

1. Spezifikation «Austauschformat KRG»

Die aktuelle technische Spezifikation zum «Austauschformat KRG» ist seit der letzten Kommunikation im Januar 2020 unverändert unter dem folgenden Link zu finden: http://fhir.ch/ig/ch-crl/index.html (V0.2.1)

Wichtiger Hinweis zur Versionierung 

Bitte beachten Sie, dass die Spezifikation des «Austauschformats KRG» versioniert ist und nur die jeweils freigegebenen Versionen gültig sind. Dies gilt auch für die PDF-Version. Im Zweifelsfall gilt immer die gültige Version des offiziellen Implementation Guide auf FHIR.ch (http://fhir.ch/ig/ch-crl/index.html). Eine Übersicht über die gültigen Versionen ist unter folgendem Link verfügbar: http://fhir.ch/ig/ch-crl/history.html

2. Testing

Vom 22. April bis zum 13. Mai sind zum dritten Mal Tests für Datenlieferanten und Softwarehersteller vorgesehen, die planen, das «Austauschformat KRG» bei der Datenmeldung ans Krebsregister einzusetzen.

Ablauf:

> Softwarehersteller und Meldepflichtige können ihre Testdateien bis zum 22. April an krebsregistrierung@bag.admin.ch senden.

> Die Tests umfassen:

  • Review
  • Validierung nach FHIR-Implementation Guide
  • Fachtest in der Registrierungssoftware für die Krebsregister

> Das Feedback soll möglichst zeitnah erfolgen, spätestens aber bis zum 13. Mai 2020.

Im laufenden Jahr 2020 sind weitere Zeitfenster für Tests vorgesehen. Das übernächste dauert vom 15. Juli bis zum 5. August 2020. Die Testfenster finden grundsätzlich alle zwölf Wochen statt.

3. Zeitplan

Ein laufend aktualisierter allgemeiner Zeitplan für das «Austauschformat KRG» steht zum Download zur Verfügung. Er umfasst unter anderem in Kürze eine aktualisierte Liste derjenigen Kantone, deren Krebsregister über die Importschnittstelle für das «Austauschformat KRG» verfügen bzw. gibt den geplanten Zeitpunkt dafür an. Wir machen darauf aufmerksam, dass allen Krebsregistern (mit einer Ausnahme) ein Tool zur Verfügung steht, mit sie das Austauschformat mit ihren bestehenden Importschnittstellen nutzen können.

4. Standard für Datenübermittlung

Bei der Datenkommunikation zwischen zwei Systemen wie im Fall der Datenmeldung ans Krebsregister lassen sich zwei Bestandteile unterscheiden: Der erste Teil ist das Format, welches Form und Inhalt der Daten vorgibt und wofür es mit der oben erwähnten Spezifikation nun einen Standard gibt. Die eigentliche Übermittlung der Daten von einem System ans andere bildet den zweiten Teil der Datenkommunikation. Dafür gibt es noch keinen einheitlichen Standard (weitere Informationen dazu können Kap. 1.1 und 1.4 der Dokumentation entnommen werden). Ziel ist es, einen solchen Standard im Verlauf dieses Jahres vorzuschlagen. Die entsprechenden Arbeiten sind für die kommenden sechs Monate geplant, erste Gedanken gehen in Richtung eines sogenannten FHIR-Endpunktes. Alle Interessierten werden wiederum in einem geeigneten Verfahren in die Erarbeitung einbezogen. Weitere Informationen folgen zu gegebener Zeit über diesen Newsletter.

Informationen zur Anhörung und Spezifikation «Austauschformat KRG» (Januar 2020)

Hier erhalten Sie Informationen zum «Austauschformat KRG». Das Austauschformat definiert den technischen und semantischen Standard für die Datenmeldung ans Krebsregister. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur technischen und semantischen Interoperabilität und somit zur effizienten Umsetzung der Meldepflicht und der Datenverarbeitung unter dem Krebsregistrierungsgesetz geleistet.

Inhalt des Schreibens

> Definitive Spezifikation «Austauschformat KRG», Anwendungsfall 1b
> Testing
> Zeitplan

Informationen und Anhörung «Austauschformat KRG» (November 2019)

Hier erhalten Sie weiterführende Informationen zum «Austauschformat KRG». Das Austauschformat definiert den technischen und semantischen Standard für die Datenmeldung ans Krebsregister. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur technischen und semantischen Interoperabilität und somit zur effizienten Umsetzung der Meldepflicht und der Datenverarbeitung unter dem Krebsregistrierungsgesetz geleistet.

Inhalt des Schreibens
> Definitive Spezifikation «Austauschformat KRG», Anwendungsfall 1a
> Anhörung «Austauschformat KRG», Anwendungsfall 1b
> Testing
> Zeitplan

Information, Grundlagen und Datenstruktur "Umsetzung KRG" (Oktober 2019)

In dieser komprimierten Datei finden Sie die verschiedenen gesetzlichen Grundlagen des KRG und deren Umsetzung, sowie offizielle Dokumente des Bundesamtes für Gesundheit zum Thema. Sie wurde meldepflichtigen Institutionen und Personen nach KRG im Juni 2019 zur Verfügung gestellt. Die Adressliste der kantonalen / regionalen Krebsregister und die Datenstruktur wurden zwischenzeitlich aktualisiert.

Einladung Anhörung «Austauschformat KRG» (September 2019)

Die Einladungen zur Anhörung 2019 des Berichtes zum Thema "Austauschformat KRG" wurden bekannt gegeben. Das Austauschformat definiert den technischen und semantischen Standard für die Datenmeldung ans Krebsregister. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur technischen und semantischen Interoperabilität und somit zur effizienten Umsetzung der Meldepflicht und der Datenverarbeitung unter dem Krebsregistrierungsgesetz geleistet.

Die Anhörung dauert vom 2. September bis zum 7. Oktober 2019.

Den Zugang zum jeweiligen Online-Fragebogen können Sie ab sofort unter Angabe Ihres Namens und Organisation bei folgender Mailadresse einfordern: nkrs@nicer.org. Bitte geben Sie in Ihrer Mail an, in welcher Sprache (Deutsch, Französisch) Sie Ihre Eingaben machen möchten.

Information zum Austauschformat Daten gemäss KRG (Juli 2019)

Zur Vision des KRG zählt ein schweizweit einheitliches Datenformat für die Meldung von den meldepflichtigen Institutionen ans Krebsregister. Ziel ist es, dass alle betroffenen Akteure der Krebsregistrierung diese Vision und die konkreten Pläne dazu kennen und bei ihren Entscheiden berücksichtigen können.

Für die Hersteller von Primärsystemen (Klinik-, Praxis-, Pathologieinformationssysteme) wird die Nationale Krebsregistrierungsstelle (NKRS) gemeinsam mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) am 14. August 2019 eine Informationsveranstaltung durchführen.

Ein Entwurf für die Spezifikation des Datenformats «Austauschformat KRG» kann hier herunter geladen werden. Damit lässt sich z.B. in einem Klinikinformationssystem eine Exportschnittstelle bauen. Die nationale Registrierungssoftware wird eine Importschnittstelle für das erwähnte Datenformat beinhalten.