Widerspruch
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Wer kann einen Widerspruch einreichen?
Nur die Patientin oder der Patient selbst (bzw. ihre oder seine gesetzliche Vertretung) kann einen Widerspruch einreichen.
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Wie können die Patientinnen und Patienten einen Widerspruch gegen die Registrierung geltend machen?
Eine Patientin/ein Patient muss einen allfälligen Widerspruch bei einem der kantonalen Krebsregister oder dem Kinderkrebsregister schriftlich geltend machen. Der Widerspruch muss folgende Angaben zur widersprechenden Person enthalten: Name und Vorname, Adresse, Geburtsdatum, AHV-Nummer, Datum und Unterschrift. Es ist NICHT ausreichend, dass eine Patientin / ein Patient der Ärztin/dem Arzt lediglich mitteilt, dass keine Registrierung gewünscht ist. Formulare zur Einreichung eines Widerspruchs finden sich auf den Webseiten der Krebsregister (https://www.nkrs.ch/de/partner-gesundheitswesen/krebsregister/).
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Kann eine Patientin/ein Patient jederzeit einen Widerspruch einlegen?
Ja! Wird der Widerspruch innert drei Monaten nach der Diagnose eingelegt, werden keine Daten im Krebsregister erfasst. Wird der Widerspruch später eingelegt, werden die vorhandenen Daten anonymisiert.
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Bekommt die Patientin/der Patient eine Bestätigung des Widerspruchs?
Ja! Hat eine Patientin/ein Patient einen Widerspruch gegen die Registrierung eingelegt, wird vom zuständigen Krebsregister eine schriftliche Bestätigung verschickt.
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Gilt der Widerspruch bis ans Lebensende oder bis nach dem Tod?
Ein Widerspruch gilt über den Tod hinaus. Dies gilt auch dann, wenn ein Krebsregister von einer Krebsdiagnose über die Todesursachenstatistik des Bundesamtes für Statistik erfährt.
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Was geschieht mit den Daten im Fall eines Widerspruchs?
Es gibt drei unterschiedliche Kategorien von Daten, die beim Krebsregister im Widerspruchsfall zu beachten sind und somit drei folgende Szenarien:
a) Die Originaldaten, die von den meldepflichtigen Personen und Institutionen ans Krebsregister gelangt sind oder in Zukunft gelangen können, werden in jedem Fall umgehend gelöscht.
b) Falls sich zum Zeitpunkt des Widerspruchs bereits Angaben in der Datenbank des Krebsregisters befinden, werden diese anonymisiert. Nach dem Widerspruch werden keine Daten mehr registriert.
c) Der Brief oder das Formular, das zum Einlegen des Widerspruchs ans Krebsregister gesendet wurde, wird nach der Zustellung einer Bestätigung an die widersprechende Person gelöscht. Alter, Geschlecht und Wohnort sowie eine allfällige Begründung des Widerspruchs werden in anonymisierter Form zu Statistikzwecken an die nationale Krebsregistrierungsstelle weitergeleitet.
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Kann ein einmal eingelegter Widerspruch später widerrufen werden?
Ein einmal eingelegter Widerspruch kann zu einem späteren Zeitpunkt ohne Begründung auf demselben schriftlichen Weg bei einem Krebsregister wieder zurückgezogen werden.
Die Daten zu einem betroffenen Krebsfall gelangen nur durch eine allfällige erneute Zustellung ans Krebsregister.